Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 12 R 310/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,103034
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 12 R 310/12 (https://dejure.org/2015,103034)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.05.2015 - L 12 R 310/12 (https://dejure.org/2015,103034)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - L 12 R 310/12 (https://dejure.org/2015,103034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,103034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 69/93

    Kraftfahrzeughilfe und Altfahrzeug mit fünfjähriger Nutzungsdauer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 12 R 310/12
    Das Urteil des BSG vom 4.5.1994 (11 RAr 69/93), wonach eine Nutzungsdauer eines Pkw von fünf Jahren alleine noch keinen Anspruch auf Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs ohne individuelle Prüfung der Zumutbarkeit einer weiteren Nutzung begründet, sei nicht sachgerecht.

    Aus dieser die Kfz-Hilfe einschränkenden Voraussetzung kann nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, dass Kfz unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten lediglich eine zumutbare Nutzungsdauer von fünf Jahren haben, wie das BSG zutreffend entschieden hat (BSG, Urt. vom 4.5.1994, 11 RAr 69/93, juris, Rn. 25).

  • BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 8/00 R

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Behinderter mit Merkzeichen "G"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 12 R 310/12
    Erheblich Gehbehinderte hätten nach dem BSG (Verweis auf Urteil vom 21.1.2001, B 5 RJ 8/00 R) nur in Ausnahmefällen keinen Anspruch auf Kfz-Hilfe, nämlich dann, wenn es öffentliche Verkehrsverbindungen zwischen Arbeitsplatz und Wohnung gäbe.
  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R

    Leistungen zur Teilhabe - Arbeitsleben - Kraftfahrzeug - Kfz-Hilfe - Zuschuss -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 12 R 310/12
    Ein Anspruch auf Kfz-Hilfe setze nach § 4 Abs. 1 KfzHV u.a. voraus, dass der behinderte Mensch nicht über ein Kfz verfüge, das die sich im Einzelfall aus der Behinderung ergebenden Anforderungen an Größe und Ausstattung erfülle und dessen weitere Benutzung zumutbar sei (Verweis auf BSG, Urt. v. 9.12.2010, B 13 R 83/09 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht