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LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 12 R 310/12 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.05.2015 - L 12 R 310/12 (https://dejure.org/2015,103034)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - L 12 R 310/12 (https://dejure.org/2015,103034)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 31.10.2012 - S 81 R 624/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 12 R 310/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 69/93
Kraftfahrzeughilfe und Altfahrzeug mit fünfjähriger Nutzungsdauer
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 12 R 310/12
Das Urteil des BSG vom 4.5.1994 (11 RAr 69/93), wonach eine Nutzungsdauer eines Pkw von fünf Jahren alleine noch keinen Anspruch auf Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs ohne individuelle Prüfung der Zumutbarkeit einer weiteren Nutzung begründet, sei nicht sachgerecht.Aus dieser die Kfz-Hilfe einschränkenden Voraussetzung kann nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, dass Kfz unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten lediglich eine zumutbare Nutzungsdauer von fünf Jahren haben, wie das BSG zutreffend entschieden hat (BSG, Urt. vom 4.5.1994, 11 RAr 69/93, juris, Rn. 25).
- BSG, 21.03.2001 - B 5 RJ 8/00 R
Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Behinderter mit Merkzeichen "G" …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 12 R 310/12
Erheblich Gehbehinderte hätten nach dem BSG (Verweis auf Urteil vom 21.1.2001, B 5 RJ 8/00 R) nur in Ausnahmefällen keinen Anspruch auf Kfz-Hilfe, nämlich dann, wenn es öffentliche Verkehrsverbindungen zwischen Arbeitsplatz und Wohnung gäbe. - BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R
Leistungen zur Teilhabe - Arbeitsleben - Kraftfahrzeug - Kfz-Hilfe - Zuschuss - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 12 R 310/12
Ein Anspruch auf Kfz-Hilfe setze nach § 4 Abs. 1 KfzHV u.a. voraus, dass der behinderte Mensch nicht über ein Kfz verfüge, das die sich im Einzelfall aus der Behinderung ergebenden Anforderungen an Größe und Ausstattung erfülle und dessen weitere Benutzung zumutbar sei (Verweis auf BSG, Urt. v. 9.12.2010, B 13 R 83/09 R).